Datenschutz-Beauftragter (DSB) in Köln


Wenn Sie in Ihrem Unternehmen noch keinen Datenschutzbeauftragten haben und einen solchen benötigen, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Mein Wissen der letzten 25 Jahre, stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung. Datenschutz ist ein sehr heikles Thema und wird von einigen Datenschutzbeauftragten leider nicht sehr ernst genommen. Zwar wird sich grob an Gesetze gehalten, aber das war es dann auch schon. Dies reicht jedoch nicht aus. Ich persönlich, bevorzuge das absolute Maximum an Sicherheit was die Software und Hardware bietet. Denn ich möchte nicht bei einem Arzt Kunde sein, bei dem ein leichtsinniger "IT-Experte" und ein ebenso leichtsinniger "Datenschutzbeauftragter" beschäftigt ist. Persönliche Daten sind vertraulich zu behandeln und gehören nicht in fremde Hände. Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten wünschen, der seine Aufgabe sehr ernst nimmt, dann haben Sie mit mir die richtige Wahl getroffen.


Aufgaben eines Datenschutz-Beauftragten


Der Datenschutzbeauftragte (DSB) wirkt in einem Unternehmen auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hin. Oft wird diese Person als externer Datenschutzbeauftragter bestellt. Auf Bundesebene (BRD) gibt es den Bundes-Datenschutzbeauftragten und die Bundesländer haben jeweils einen Landes-Datenschutzbeauftragten. Auf EU-Ebene gibt es eine unabhängige Person mit dem Namen Europäischer Datenschutzbeauftragter.
Die Aufgaben und Tätigkeitein eines Datenschutzbeauftragten, werden in Deutschland in den §§ 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Der Beauftragte für Datenschutz wirkt auf die Einhaltung der Gesetze hin (Internetseiten-Deklarationen, interne Sicherheitsmaßnahmen..). Eine sehr wesentliche Aufgabe des DSB ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungs-Applikationen.
Ein DSB (Datenschutzbeauftragter) muss dann bestellt werden, wenn personenbezogene Daten (z. B. Arbeitnehmerdaten, Kundendaten) automatisiert verarbeitet werden. Erfolgt die Datenverarbeitung mit Karteikarten, ist kein Datenschutzbeaufragter nötig. Das Unternehmen muss spätestens 4 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit einen Datenschutzbeauftragten bestellen, gemäß dem § 4 Abs. 1 Satz 2 BDSG. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.


Kosten eines Datenschutz-Beauftragten


Was ein Datenschutzbeauftragter kostet, ist von vielen Dingen abhängig. Ein Datenschutzbeauftragter kann auf Ihren Wunsch hin, ein eigenes Büro in Ihrem Unternehmen haben, oder er schaut nur einmal monatlich bei Ihnen nach dem Rechten. Er kann nur beratend, oder auch aktiv bei Ihnen tätig sein. Letztlich ist die Höhe der Kosten davon abhängig, wieviel Aufwand nötig ist, oder wieviel Euros Sie bereit sind für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen auszugeben. Am besten, Sie lassen sich bei einem Gespärch einen Kostenrahmen nennen.


Treffen Sie die richtige Wahl


Bei der richtigen Wahl eines Datenschutzbeauftragten ist Vertrauen sehr wichtig. Ihre Daten und die Daten von vielen Kunden liegen in seiner Hand. Handeln Sie nicht leichtsinnig und nehmen Sie nicht den billigsten, oder den nächst "besten" Datenschutzbeauftragten. Die Sicherheit Ihres Unternehmens und die Sicherheit Ihrer Kundendaten, sollten es Ihnen wert sein.

R. K ö g l e r
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