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§ 146a AO
Kurz und bündig
Vorab / Distanzierung
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf bestem Wissen und Gewissen des Autors und auf der Gesetzeslage die zum Zeitpunkt bei Verfassen des Textes herrschte. Eine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität gibt es nicht - Haftung ausgeschlossen. Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrem Finanzamt, Ihrem Steuerberater*, im Internet etc. um rechtskonform und nicht rechtswidrig zu handeln.
Was bedeutet dieser Paragraph?
Es handelt sich dabei um das Verhindern von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Das Finanzamt will dafür sorgen, dass keine nachträglichen Änderungen von Buchungen möglich sind. Alle Software-Hersteller* sind gesetzlich verpflichtet (wenn sie damit werben, dass das Produkt TSE-Konform ist), sämtliche gesetzlichen Anforderungen, inkl. zertifizierten Modulen, gerecht zu werden. Ebenso ist der Geschäftsinhaber / die Geschäftsinhaberin gesetzlich verpflichtet, ausschließlich solche Software einzusetzen. Jedoch: Immer vorausgesetzt, dass man zu der Gruppe gehört, die dem Paragraphen 146 a AO unterliegt. Eine Kasse und auch eine Kassensoftware muss nicht zertifiziert sein und auch nicht zertifiziert werden - lediglich das Speicherungsmodul. Im Moment herrscht vielerorts Unsicherheit was das Jahr 2020 und die neuen gesetzlichen Bestimmungen betreffen. Doch der Gesetzgeber sieht eine Übergangsfrist bis 31.03.2021 bzw. bis 31.12.2022 vor. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Finanzamt.
Letzter Stand vom 25.06.2020 11:00 Uhr, per Webinar© mit Hr. Müller (Betriebsprüfer Finanzamt München), dem TSE-Druckerhersteller Epson© und 36 weiteren Teilnehmern*:
1. Wer eine offene Ladenkasse einsetzt benötigt keine TSE.
2. Ein Zwang zur Nutzung einer Registrierkasse besteht nicht.
3. Man kann jederzeit von einer Registrierkasse auf eine offene Ladenkasse wechseln.
4. Wer jedoch eine Registrierkasse einsetzt muss die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und muss bei Nichteinhaltung mit einer Strafe von bis zu 25.000 EUR rechnen.
Wer unterliegt dem § 146a AO?
So eindeutig ist das nicht zu beantworten. Es gibt, wie überall, reichlich Ausnahmen und Sondergenehmigungen. Ein Kiosk-Besitzer*, oder
ein Würstlbuden-Inhaber* braucht sich an den Paragraphen nicht zu halten. Selbst wenn er 200.000 EUR Umsatz hat. Beiden ist nicht zuzumuten, dass sie
jeden einzelnen Kunden* und dessen Daten erfassen und eine Rechnung drucken. Der Zeitaufwand wäre enorm - man stelle sich die lange Menschen-Schlange am Kiosk vor.
Ebenso wenn man nur 1 Kunden* pro Woche hat und einen Umsatz von wenigen Euros. Dies würde auch nicht verhältnismäßig sein was der Paragraph 146a AO verlangt.
Wer aber reichlich Kunden* verwaltet, reichlich Rechnungen druckt, BONs druckt, ordentlich Umsatz hat, der wird spätestens am 31.12.2022 eine zertifizierte Kasse benötigen.
Klären Sie das mit Ihrem Finanzamt ab. Es gibt dort auch Anträge auf Befreiung. Hinweis: Steuerberater* sind oftmals der falsche Ansprechpartner*.
Ausnahmen: Zum Beispiel ist ein/e Firmen-Inaber/in davon ausgeschlossen, der/die sich nach dem 25.11.2010 sowie auch noch vor dem 01.01.2020 ein passendes elektronisches Kassensystem gekauft und in seinem/ihren Betrieb installiert hat und zudem auch die folgenden beiden Punkte gegeben sind:
- die Kasse entspricht allen geltenden Regeln der sogenannten GoBD
- das Kassensystem kann nicht mehr umgerüstet werden.
Was bedeutet dieses Zertifikat?
Das Zertifikat ist die Erlaubnis, eine bestimmte Software, oder eine bestimmte Kasse, einsetzen/verkaufen zu dürfen. Ein Software-Hersteller* kann ein Modul (TSE - Technische Sicherheits Einrichtung nach dem Fiskalgesetz) programmieren, dieses beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) prüfen lassen, und anschließend eine Zertifizierung (Genehmigung zum Einsatz) erhalten. Ebenso ein Registrier-Kassenhersteller*. Nach meinen letzten Recherchen kostet solch eine Zertifizierung ab 12.500 EUR plus Steuer. Wenn aber der Hersteller* hinterher eine kleine Kleinigkeit an dem Modul ändert, kann er das Prozedere gleich nochmal machen.
Hat Studio4all solch ein Modul?
Studio4all hat ein sehr sicheres Modul, welches die nachträgliche Manipulation an Buchungen quasi unmöglich macht. Alles wird akribisch in der Software dokumentiert, selbst wenn man den Preis eines Artikels ändert, oder eine Dienstleistung löscht. Diese Doku wird mehrfach hoch-verschlüsselt gespeichert. Auch in der Datenbank kann eine Manipulation (falls dies ein Super-Hacker* schafft), jederzeit nachgewiesen werden. Dieses Modul ist allerdings nicht BSI-zertifiziert. An einer zertifizierten (externen) Lösung wurde bisher ohne Erfolg gearbeitet. Setzen Sie Studio4all daher nur noch für Ihre Termin-, Kunden*-, Lager-, Personal-Verwaltung ein und tätigen Sie Ihre Buchungen, bzw. Ihre BONs und Rechnungen über TSE u. BSI zertifizierte Lösungen.
*Gender-Hinweis
Mit User, Mitarbeiter, Kunde, Nutzer etc. ist natürlich auch die Userin, Mitarbeiterin, Kundin, Nutzerin etc. gemeint und dient lediglich als Oberbegriff der Personen-Gruppen bzw. Nutzer-Gruppen. Das dritte bzw. das evtl. künftige vierte und fünfte Geschlecht sind damit natürlich ebenso gemeint wie die Geschlechtslosen, Bi-Geschlechtliche, Tri-Geschlechtliche, menschenähnliche Personen und personenähnliche Menschen sowie Lebewesen jeglicher Art (inkl. Außerirdische) und von Menschen programmierte Roboter und Roboterinnen die über künstliche Intelligenz und/oder Emotionen verfügen und sich dadurch in den bestehenden bzw. künftigen Grundrechten verletzt fühlen, oder verletzt fühlen könnten. Sollte bei der Aufzählung etwas/jemand vergessen worden sein, so ist das Vergessene ebenso Teil des Hinweises.
Beispiel1: Werden alle Bürger Berlins aufgefordert wegen einer Gefahrensituation Ihre Wohnungen zu verlassen, bleiben die weiblichen Personen in den Wohnungen zurück, während die männlichen Personen die Wohnungen verlassen.
Beispiel2: Werden alle Bürger und Bürgerinnen Berlins aufgefordert wegen einer Gefahrensituation Ihre Wohnungen zu verlassen, bleiben die diversen Personen in den Wohnungen zurück, während die weiblichen und männlichen Personen die Wohnungen verlassen.
Beispiel3: Werden alle Bürger, Bürgerinnen und Diversen Berlins aufgefordert wegen einer Gefahrensituation Ihre Wohnungen zu verlassen, bleiben die "Nicht-Bürger Berlins" in den Wohnungen zurück, während die weiblichen, männlichen und diversen Bürger Berlins die Wohnungen verlassen.
Beispiel4: Immer wieder heißt es beispielsweise "die Täter sind noch flüchtig." Wieso heißt es nicht "die Täter und die Täterinnen sind noch flüchtig."?
Fazit: Anhand dieser Beispiele kann man sehr gut erkennen, dass mit Oberbegriffen sehr wohl ALLE gemeint sind.
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